Versicherungen "Spezial"
Thema: Betriebskostensenkung -
durch Anpassung der U1 Beiträge in der GKV
für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern.
Durchschnittliche
Ersparnis pro Mitarbeiter ca. 600€ im
Jahr.
Grundlage: Aufwendungsausgleichgesetz AAG (Gesetz über den
Ausgleich der
Arbeitgeberaufwendungen für Entgeldfortzahlung)
Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitern sind gesetzlich dazu
verpflichtet das Risiko der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
über die gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern.
Durch eine Risikoumverteilung sind wir in der Lage diese
Pflichtbeiträge zu reduzieren.
Beispiel: Arbeitnehmer 38 Jahre Einkommen 3.800€ GKV AOK
Rheinland
| Erstattungssätze |
Beitragssatz |
Einkommen |
Beitrag |
Erstattung |
Restdifferenz |
| 50% des
Einkommens |
0,9% |
3.800€ |
34€ |
1.900€ |
1.900€ |
| 60% des Einkommens |
1,2% |
3.800€ |
45€ |
2.280€ |
1.520€ |
| 70% des
Einkommens |
2,6% |
3.800€ |
98€ |
2.660€ |
1.140€ |
Die Erstattungssätze sind von 50% bis 70%,
bei einigen Versicherungen sind auch 80% möglich,
frei wählbar.
Im Regelfall werden Sie von den
gesetzlichen Kassen automatisch in der höchsten
Erstattungsstufe versichert.
Lösungsansatz:
Einstufung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung auf
50%.
Absicherung des Restrisikos zur Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall über eine
private Krankenversicherung.
| |
Erstattungssätze |
Beitragssatz |
Einkommen |
Beitrag |
Erstattung |
Restdifferenz |
| AOK |
50% des Einkommens |
0,9% |
3.800€ |
34€ |
1.900€ |
1.900€ |
| zzgl. Privat |
20% des Einkommens |
- |
3.800€ |
18€ |
760€ |
1.140€ |
| zzgl. Privat |
50% des Einkommens |
- |
3.800€ |
47€ |
1.900€ |
0€ |
Ergebnisse: 1. Rückstufung auf 50% -
Ersparnis im oben genannten Fall
64€ mtl. / 768€ jährlich
2.
Rückstufung auf 50% zuzüglich 20%
privat abgesichert
34€ GKV Beitrag + 18€ private Vers. = 52€
Ersparnis 46€mtl. / 552€ jährlich
3. Rückstufung auf 50% zuzüglich
50% privat abgesichert. - 100% Erstattung!
34€ GKV Beitrag + 47€ private Vers.
= 81€ Ersparnis 17€mtl. / 204€
jährlich
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AAG - Betriebskostensenkung